Aktuelle Information zu Corona – ab 15.6.2020

Wir werden ab Montag, 15.6. den Sportbetrieb teilweise wieder aufnehmen.
Im ersten Schritt starten wir mit den Sportarten, die im Freien ausgeführt werden können (NUR bei gutem, trockenem Wetter) und bei denen die Abstandsregeln eingehalten werden können.

Voraussetzung für den Sportbetrieb ist die Sicherstellung der entsprechend vorgegebenen Maßnahmen des Landessportbundes!

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Wer darf nicht am Training teilnehmen?

Von der Teilnahme am Trainings- und Übungsbetrieb ausgeschlossen sind Personen,

  1. die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder
  2. die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen.

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Was muss beim Training beachtet werden?

Voraussetzung für die Aufnahme des Betriebs auf Freiluftsportanlagen ist die Wahrung folgender Grundsätze des Infektionsschutzes:

  1. Mundschutzmaske muss getragen werden, sobald die Teilnehmer sich zum Trainingsplatz begeben, Hände müssen vor Beginn desinfiziert werden, Unterschriften zur Teilnahmeerklärung müssen erfolgen. Mundschutzmaske kann während des Trainings abgenommen werden, sobald sich alle Kursteilnehmer an ihrem Platz befinden.
  2. Während der gesamten Trainings- und Übungseinheiten muss ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen durchgängig eingehalten werden;
  3. Trainings- und Übungseinheiten dürfen ausschließlich individuell erfolgen.
  4. Die benutzten Sport- und Trainingsgeräte müssen nach der Benutzung sorgfältig gereinigt und desinfiziert werden.
  5. Kontakte außerhalb der Trainings- und Übungszeiten sind auf ein Mindestmaß zu beschränken, dabei ist die Einhaltung eines Sicherheitsabstands von mindestens 1,5 Metern zu gewährleisten. Keine Gruppenbildung vor oder nach dem Training!
  6. Die Kursteilnehmer/innen und Sportlerinnen und Sportler müssen sich bereits außerhalb der Sportanlage umziehen; Umkleiden und Sanitärräume, insbesondere Duschräume und Toiletten, bleiben geschlossen (ab 01.07. gelockert).

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Was gilt es noch zu beachten?

Für jede Trainings- und Übungsmaßnahme ist eine verantwortliche Person zu benennen, die für die Einhaltung der in Regeln verantwortlich ist.

Die Namen aller Trainings- beziehungsweise Kursteilnehmerinnen und -teilnehmer sowie der Name der verantwortlichen Person sind in jedem Einzelfall zu dokumentieren!

Hierfür liegt eine Unterschriftenliste aus, die bei jeder Trainingseinheit von jedem Teilnehmer ausgefüllt werden muss!
Aktuell muss der Trainingsbetrieb mit der Vorstandschaft abgestimmt werden um sicherzustellen, dass alle verantwortlichen Personen korrekt instruiert wurden.

Wie lange bleiben diese Regelungen aktiv?

Da die Regelungen aufgrund einer rechtlichen Anordnung zwingend eingehalten werden müssen, hängen wir von den Vorgaben der Landesregierung ab. Die Vorstandschaft beobachtet die Entwicklungen täglich.

Die Gesundheit unserer Mitglieder und Mitbürger steht für uns an vorderster Stelle!

Weitere Informationen vom Württembergischen LandesSportBund: WLSB Corona
Gez.
Die Vorstandschaft der SFG Serres 1993 e.V.

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