Frohes neues Laufjahr!

Endlich wieder Silvesterlauf! So dachten die Lauftreff-Teilnehmer am 31.12.2022 und fanden sich nach zweijährigem Verzicht in Bietigheim ein. Dieses Event bietet nicht nur eine einzigartige Stimmung, sondern ist auch der gemeinsame Jahresabschluss der Läufer/innen des SFG Serres.

In Kooperation mit der Schiedsrichtergruppe aus Vaihingen Enz stellten sich 19 aktive Teilnehmer/innen an der Startlinie am Viadukt auf. Als dann der Startschuss um 14 Uhr fiel herrschten frühlingshafte 18 Grad. Die Läufer/innen hatten es wortwörtlich besonders leicht, da überwiegend in kurzer Kleidung gelaufen werden konnte. Unzählige Zuschauer feuerten entlang der Strecke an, die fast elf Kilometer umfasst. Die Stimmung des Laufs erreicht ihren Höhepunkt stets in der Innenstadt, wo zu den Trommeln unter dem Torbogen auch noch ein Moderator die Teilehmer/innen anheizt.

Das beflügelte besonders Stefan B.. Nach knapp 48 Minuten traf er als erster an Rudi Burrers Auto ein, um dann auch gleich die verbrauchte Energie mit Glühwein aufzutanken. Wie bei jedem Abschluss, sorgt der Lauftreffleiter dort für reichlich Verpflegung. Dabei sind Glühwein und die traditionellen Glücksschweine aus Hefeteig besonders beliebt. Der Vereinsvorstand Uwe Bolz fand treffende Worte und würdigte das Engagement der Leitung mit einem Präsent.

Das Team SFG Serres 1 belegte einen hervorragenden 17. Platz in der Gesamtwertung von 54 ins Ziel gekommenen Mannschaften. Das Team SFG Serres 2 wurde durch zwei Ausfälle dezimiert, kam nur mit 9 Läufern ins Ziel und damit nicht in die Wertung. Das Frauenteam der SFG belegte einen super 13. Platz von 24 gewerteten Frauenteams.

Die für die SFG Serres gestarteten Läufer und ihre Ergebnisse:

Stefan Buchholz 00: 47:43 Std.

Sven Sattler 00: 49:17 “

Dietmar Werner 00: 49:31

Felix Günter 00:50:38

Walter Giraud 00:52:12

Angelo Mezzanotte 00:52:18

Silke Nosse 00:52:55

Sascha Conrad 00:52:57

Lasse Hirsch 00:53:05

Stephan Gumsheimer 00:55:06

Tobias Lochmüller 00:56:50

Tanja Karrer 00:57:11

Florian Wessely 00:57:22

Florian Reinke 00:59:00

Kim Werner 00:59:03

Ulrich Gärtner 01:01:11

Lany Han 01:02:06

Stefan Mondon 01:02:09

Melanie Zirkel 01:06:07

Absage Heckengäu Volkslauf 2021

Aufgrund der aktuellen Entwicklung ( Inzidenzanstieg, Absage anderer Veranstaltungen im gleichen Zeitraum, z.B. Kölnmarathon am 3.10.) hat sich die SFG Serres entschlossen den Heckengäulauf 2021 endgültig abzusagen.

Wir hoffen auf eine „normale“ und läuferfreundliche Ausführung für das Jahr 2022.

Mit sportlichen Grüssen,

DIe Vorstandschaft der SFG Serres

Absage Heckengäulauf 2020 der SFG Serres

Aufgrund der aktuellen Coronapandemie sagt die SFG Serres den Heckengäulauf 2020 ersatzlos ab.
Der nächste Lauf wird am 3. Oktober 2021 stattfinden, sofern zu diesem Zeitpunkt eine gefahrlose Durchführung möglich ist.  Der enorme Aufwand einer Durchführung 2020 und das große Risiko einer Ansteckung für die Läufer und Helfer haben die Vereinsführung zu diesem Schritt bewogen.
Wir hoffen auf ihr Verständnis und freuen uns sie wieder am 3. Oktober 2021 begrüßen zu dürfen.

SFG Serres
Organisationsteam

Scheine für Vereine

Die Prämien der Rewe Aktion „Scheine für Vereine“ wurde uns nun nach fast einem halben Jahr zugesandt. Corona hat auch hier die Auslieferung behindert.

Es hat sich für die SFG Serres wirklich gelohnt!

Es sind über 2000 Scheine zusammen gekommen und es wurde Prämien in Höhe von über 500€ eingelöst.

Die Fußballer freuen sich über einen Ballkompressor, das Basketball Team über Trainings-Utensilien, die SFG allgemein über eine Musikanlage und vom Tanzen über unser neues Schwungtuch.

Vielen Dank euch allen für eure Unterstützung fürs fleißige Einkaufen und Sammeln!

SFG Vorstand mit den Trainern freuen sich über die tollen Prämien.

Aktuelle Information zu Corona – ab 01.07.2020

Nach der aktuellen Verordnung des Landes Baden- Württemberg vom  01.07.2020 ist es uns möglich auch wieder Sport in der Halle auszuüben.

Die Regelungen vom 15.06. (siehe Blogeintrag Aktuelle Information zu Corona – ab 15.6.2020) werden durch die folgenden Regelungen ergänzt:

Von der 1,5-Meter-Abstandsregel kann im organisierten Trainings- und Übungsbetrieb abgewichen werden, sofern es für das jeweilige Training kurzfristig erforderlich ist, etwa beim Fußballspiel oder Basketball.
Bei andauerndem Körperkontakt sind feste Trainings- und Übungspaare zu bilden, etwa bei Kampfsportarten.

Die maximale Gruppengröße für den Trainings- und Übungsbetrieb liegt bei 20 Personen. Weiterhin zwingend zu beachten sind die Hygienevorschriften und die Dokumentationspflichten.

Umkleiden und Duschen dürfen wieder benutzt werden. Es ist jedoch sicherzustellen, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Nutzerinnen und Nutzern eingehalten werden kann.
Der Aufenthalt ist zeitlich auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken.

Link auf die Verordnung des KM BW ab 01.07.2020 und des Landes BW

Wer darf nicht am Training teilnehmen?

Von der Teilnahme am Trainings- und Übungsbetrieb ausgeschlossen sind Personen,

  1. die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder
  2. die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen, oder
  3. die den Regelungen zur Hygieneanforderung und Datenerhebung nicht zustimmen.

 

Gez.
Die Vorstandschaft der SFG Serres 1993 e.V.

Aktuelle Information zu Corona – ab 15.6.2020

Wir werden ab Montag, 15.6. den Sportbetrieb teilweise wieder aufnehmen.
Im ersten Schritt starten wir mit den Sportarten, die im Freien ausgeführt werden können (NUR bei gutem, trockenem Wetter) und bei denen die Abstandsregeln eingehalten werden können.

Voraussetzung für den Sportbetrieb ist die Sicherstellung der entsprechend vorgegebenen Maßnahmen des Landessportbundes!

———————————————————————————————————–

Wer darf nicht am Training teilnehmen?

Von der Teilnahme am Trainings- und Übungsbetrieb ausgeschlossen sind Personen,

  1. die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder
  2. die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen.

—————————————————————————————————————————————–

Was muss beim Training beachtet werden?

Voraussetzung für die Aufnahme des Betriebs auf Freiluftsportanlagen ist die Wahrung folgender Grundsätze des Infektionsschutzes:

  1. Mundschutzmaske muss getragen werden, sobald die Teilnehmer sich zum Trainingsplatz begeben, Hände müssen vor Beginn desinfiziert werden, Unterschriften zur Teilnahmeerklärung müssen erfolgen. Mundschutzmaske kann während des Trainings abgenommen werden, sobald sich alle Kursteilnehmer an ihrem Platz befinden.
  2. Während der gesamten Trainings- und Übungseinheiten muss ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen durchgängig eingehalten werden;
  3. Trainings- und Übungseinheiten dürfen ausschließlich individuell erfolgen.
  4. Die benutzten Sport- und Trainingsgeräte müssen nach der Benutzung sorgfältig gereinigt und desinfiziert werden.
  5. Kontakte außerhalb der Trainings- und Übungszeiten sind auf ein Mindestmaß zu beschränken, dabei ist die Einhaltung eines Sicherheitsabstands von mindestens 1,5 Metern zu gewährleisten. Keine Gruppenbildung vor oder nach dem Training!
  6. Die Kursteilnehmer/innen und Sportlerinnen und Sportler müssen sich bereits außerhalb der Sportanlage umziehen; Umkleiden und Sanitärräume, insbesondere Duschräume und Toiletten, bleiben geschlossen (ab 01.07. gelockert).

​​​​​​​​​​​​​​———————————————————————————

Was gilt es noch zu beachten?

Für jede Trainings- und Übungsmaßnahme ist eine verantwortliche Person zu benennen, die für die Einhaltung der in Regeln verantwortlich ist.

Die Namen aller Trainings- beziehungsweise Kursteilnehmerinnen und -teilnehmer sowie der Name der verantwortlichen Person sind in jedem Einzelfall zu dokumentieren!

Hierfür liegt eine Unterschriftenliste aus, die bei jeder Trainingseinheit von jedem Teilnehmer ausgefüllt werden muss!
Aktuell muss der Trainingsbetrieb mit der Vorstandschaft abgestimmt werden um sicherzustellen, dass alle verantwortlichen Personen korrekt instruiert wurden.

Wie lange bleiben diese Regelungen aktiv?

Da die Regelungen aufgrund einer rechtlichen Anordnung zwingend eingehalten werden müssen, hängen wir von den Vorgaben der Landesregierung ab. Die Vorstandschaft beobachtet die Entwicklungen täglich.

Die Gesundheit unserer Mitglieder und Mitbürger steht für uns an vorderster Stelle!

Weitere Informationen vom Württembergischen LandesSportBund: WLSB Corona
Gez.
Die Vorstandschaft der SFG Serres 1993 e.V.

Wichtige Mitteilung SFG Serres

Liebe Mitglieder, liebe Eltern, liebe Kursteilnehmer,

aufgrund der sehr dynamischen Entwicklung der Coronavirus-Situation und der erhöhten Ansteckungsgefahr müssen wir auf Anraten des WLSB (Württembergischen Landessportbund), der Pressemitteilung des Landes Baden-Württemberg und nach Rücksprache der Vorstandschaft der SFG Serres folgendes bekannt geben:

Alle Tanzstunden, Fitness- und Sportkurse, Fußball und Basketball werden ab sofort bis min. 15.06.2020 ausgesetzt. Die fehlenden Kursstunden (bei 10er-Blöcken) werden selbstverständlich nachgeholt.

Die Gesundheit unserer Mitglieder, Kursteilnehmer und Kinder steht im Vordergrund.

Vielen Dank für Euer Verständnis.

Sportliche Grüße
Die Vorstandschaft sowie die Abteilungsleiter der SFG Serres 1993 e.V.