Nach der aktuellen Verordnung des Landes Baden- Württemberg vom 01.07.2020 ist es uns möglich auch wieder Sport in der Halle auszuüben.
Die Regelungen vom 15.06. (siehe Blogeintrag Aktuelle Information zu Corona – ab 15.6.2020) werden durch die folgenden Regelungen ergänzt:
Von der 1,5-Meter-Abstandsregel kann im organisierten Trainings- und Übungsbetrieb abgewichen werden, sofern es für das jeweilige Training kurzfristig erforderlich ist, etwa beim Fußballspiel oder Basketball.
Bei andauerndem Körperkontakt sind feste Trainings- und Übungspaare zu bilden, etwa bei Kampfsportarten.
Die maximale Gruppengröße für den Trainings- und Übungsbetrieb liegt bei 20 Personen. Weiterhin zwingend zu beachten sind die Hygienevorschriften und die Dokumentationspflichten.
Umkleiden und Duschen dürfen wieder benutzt werden. Es ist jedoch sicherzustellen, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Nutzerinnen und Nutzern eingehalten werden kann.
Der Aufenthalt ist zeitlich auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken.
Link auf die Verordnung des KM BW ab 01.07.2020 und des Landes BW
Wer darf nicht am Training teilnehmen?
Von der Teilnahme am Trainings- und Übungsbetrieb ausgeschlossen sind Personen,
- die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder
- die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen, oder
- die den Regelungen zur Hygieneanforderung und Datenerhebung nicht zustimmen.
Gez.
Die Vorstandschaft der SFG Serres 1993 e.V.